Hallo,
in unserem Haus gibt es 4 Stockwerke, ca. 20 Eigentumswohnungen. Irgendwie verläuft der Kabel (Kabel-TV) in der Wand vom Keller nach oben und und in jeder Wohnung ist eine Dose für den Empfang in der Wohnung. Zuerst Erdgeschoss, dann in der Reihe geschaltet weiter zum 1. Stock, dann 2. Stock....
Plötzlich gab es in den oberen Wohnungen kein Signal, im Erdgeschoss ging es aber einwandfrei.
Jemand von oben hat dann einen Monteur bestellt, um das in Ordnung bringen zu lassen. Der Monteur hat festgestellt, dass in der Dose im Erdgeschoss der Kontakt für die Leitung nach oben unterbrochen wurde.
Nun kam die Rechnung und es soll der im Erdgeschoss bezahlen, da in dieser Dose es unterbrochen war (ohne eigenes Verschulden).
Die Frage: Müsste das nicht die ganze Wohngemeinschaft übernehmen? Die Hausverwaltung sagt, die haben damit nichts zu tun.
Falls jemand weiß, wie es richtig wäre, bitte ich um Info.
Danke im voraus.
Gruß Milo
Kabel-TV Kabelunterbrechung - Reparaturkosten
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- Beiträge: 1
- Registriert: Mi 26. Aug 2020, 17:42
Re: Kabel-TV Kabelunterbrechung - Reparaturkosten
Vorab, meine Antwort ist keine Rechtsberatung, ist meine Erfahrung bzw. Einschätzung.
Die Dosen pro Wohneinheit sind eigentlich Eigentum des jeweiligen Eigentümers. Daher passt der Adressat im EG schon.
Allerdings sollte man als Eigentümergemeinschaft diese Kosten übernehmen, da ja viele Parteien davon profitieren.
Ich würde dir raten, dies bei der nächsten Eigentümerversammlung vorzulegen. Wenn du nur Mieter bist, dann mach dies über deinen Vermieter. Es wäre nur fair, wenn sich alle beteiligen.
Grundsätzlich kann dieser Bruch in der TV-Dose vorkommen, vor allem bei älteren Kabelstrukturen wie bei euch. Der kann durch Erschütterungen oder ähnliches entstehen.
Wäre interessant zu erfahren, was bei diesem Problem rauskommt. Vielleicht kannst du uns auf dem Laufenden halten.
Die Dosen pro Wohneinheit sind eigentlich Eigentum des jeweiligen Eigentümers. Daher passt der Adressat im EG schon.
Allerdings sollte man als Eigentümergemeinschaft diese Kosten übernehmen, da ja viele Parteien davon profitieren.
Ich würde dir raten, dies bei der nächsten Eigentümerversammlung vorzulegen. Wenn du nur Mieter bist, dann mach dies über deinen Vermieter. Es wäre nur fair, wenn sich alle beteiligen.
Grundsätzlich kann dieser Bruch in der TV-Dose vorkommen, vor allem bei älteren Kabelstrukturen wie bei euch. Der kann durch Erschütterungen oder ähnliches entstehen.
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Re: Kabel-TV Kabelunterbrechung - Reparaturkosten
Meine Meinung ist da anders:
Ohne eigenes verschulden wird das Kabel in der fest installierten Dose unterbrochen?!
Wer dass glaubt, dem verkauf ich einen 1A-Gebrauchtwagen ;-D
Egal ob der im EG nun die Dose zum Tapezieren kurz ausgebaut und falsch wieder eingebaut hat oder ob er das Signal bewusst geklaut hat, weil er z. Bsp. sich im Schlafzimmer noch ne Dose gebaut hat --> der Verursacher zahlt!
Die Antennenanlage ist zwar ganz klar Gemeinschaftseigentum aber genau deshalb dürfen daran auch keine Änderungen vorgenommen werden.
Reparaturen an der Anlage zahlt die Gemeinschaft, im obigen Beispiel aber nur, wenn sich das Kabel z. Bsp. durch ein Erdbeben gelöst hat.
Ohne eigenes verschulden wird das Kabel in der fest installierten Dose unterbrochen?!
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Egal ob der im EG nun die Dose zum Tapezieren kurz ausgebaut und falsch wieder eingebaut hat oder ob er das Signal bewusst geklaut hat, weil er z. Bsp. sich im Schlafzimmer noch ne Dose gebaut hat --> der Verursacher zahlt!
Die Antennenanlage ist zwar ganz klar Gemeinschaftseigentum aber genau deshalb dürfen daran auch keine Änderungen vorgenommen werden.
Reparaturen an der Anlage zahlt die Gemeinschaft, im obigen Beispiel aber nur, wenn sich das Kabel z. Bsp. durch ein Erdbeben gelöst hat.
Wenn nur Älle so wäret, wiea i sei sodd!
Re: Kabel-TV Kabelunterbrechung - Reparaturkosten
Mhm, ich meiner Kariere bei Uniymedia hatte ich mehrfach dieses Problem, dass sich ein Kabel während der Jahre gelockert hat.KuNiRider hat geschrieben: ↑Do 27. Aug 2020, 10:07 Meine Meinung ist da anders:
Ohne eigenes verschulden wird das Kabel in der fest installierten Dose unterbrochen?!
Wer dass glaubt, dem verkauf ich einen 1A-Gebrauchtwagen ;-D
Egal ob der im EG nun die Dose zum Tapezieren kurz ausgebaut und falsch wieder eingebaut hat oder ob er das Signal bewusst geklaut hat, weil er z. Bsp. sich im Schlafzimmer noch ne Dose gebaut hat --> der Verursacher zahlt!
Die Antennenanlage ist zwar ganz klar Gemeinschaftseigentum aber genau deshalb dürfen daran auch keine Änderungen vorgenommen werden.
Reparaturen an der Anlage zahlt die Gemeinschaft, im obigen Beispiel aber nur, wenn sich das Kabel z. Bsp. durch ein Erdbeben gelöst hat.
Wenn von Anfang an nicht richtig verschraubt bzw. angeschlossen, oder mit den Jahren porös geworden ist, dann kann der Kontakt sich lösen. Dies kann schon durch kleinere Erschütterungen geschehen.
Korrekt ist, die komplette Anlage ist Gemeinschaftseigentum, die TV-Dose in der Wohnung nicht.
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